Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0332

Ra 2019/19/0332Supreme Administrative CourtOct 6, 2020

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0332

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190332.L00

Spruch

I. Die Revision wird, insoweit sie sich gegen die Aberkennung des Status des Asylberechtigten und die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten richtet, zurückgewiesen.

II. Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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