Ra 2019/13/0004•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/13/0004
Ra 2019/13/0004Supreme Administrative CourtApr 25, 2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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