Ra 2019/09/0164•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/09/0164
Ra 2019/09/0164Supreme Administrative CourtApr 10, 2020
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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