projects
Fr 2019/03/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/03/0002
Fr 2019/03/0002Supreme Administrative CourtApr 1, 2019
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.