Ra 2018/21/0007•Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/21/0007
Ra 2018/21/0007Supreme Administrative CourtMar 15, 2018
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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