Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0141

Ra 2018/11/0141Supreme Administrative CourtApr 25, 2019

Regest

Geldstrafe und Arreststrafe

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/11/0141

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018110141.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seines Ausspruches über die Strafe und die Verfahrenskosten (Spruchpunkt I.) dahin abgeändert, dass für jede der acht Übertretungen des § 7d Abs. 1 AVRAG die Geldstrafe EUR 2.000,--, die Ersatzfreiheitsstrafe 33 Stunden und der Kostenbeitrag zum Strafverfahren (§ 64 Abs. 2 VStG) EUR 200,-- beträgt.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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