Fr 2017/18/0037•Verwaltungsgerichtshof Fr 2017/18/0037
Fr 2017/18/0037Supreme Administrative CourtAug 30, 2017
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.