Ra 2017/18/0034•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/18/0034
Ra 2017/18/0034Supreme Administrative CourtApr 4, 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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