Ra 2017/16/0031•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/16/0031
Ra 2017/16/0031Supreme Administrative CourtApr 25, 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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