Ra 2017/13/0061•Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/13/0061
Ra 2017/13/0061Supreme Administrative CourtApr 25, 2019
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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