Ko 2017/03/0001•Verwaltungsgerichtshof Ko 2017/03/0001
Ko 2017/03/0001Supreme Administrative CourtMay 3, 2017
Das Verwaltungsgericht Wien ist zur Entscheidung über die Beschwerde der antragstellenden Parteien gegen den Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft vom 22. Dezember 2015, Zl. BMWFW-556.050/0157-III/4a/2015, betreffend die Zurückweisung eines Antrags auf Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung im Zusammenhang mit einer Bewilligung nach dem Starkstromwegegesetz 1968 (StWG), zuständig.
Der entgegenstehende Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 20. April 2016, Zlen VGW-101/020/3263/2016-1, VGW- 101/020/3264/2016, VGW-101/020/3265/2016, VGW-101/020/3266/2016, wird aufgehoben.
Das Land Wien hat den antragstellenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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