Ra 2016/21/0243•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0243
Ra 2016/21/0243Supreme Administrative CourtOct 20, 2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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