Ra 2016/21/0072•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/21/0072
Ra 2016/21/0072Supreme Administrative CourtMay 11, 2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Parteiengehör
Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (Spruchpunkte A.IV. und A.V.) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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