Ra 2016/18/0297•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0297
Ra 2016/18/0297Supreme Administrative CourtFeb 21, 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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