Ra 2016/18/0224•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0224
Ra 2016/18/0224Supreme Administrative CourtNov 16, 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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