Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0041

Ra 2016/18/0041Supreme Administrative CourtNov 16, 2016

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/18/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.11.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016180041.L00.1

Spruch

I.zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt A. III., soweit damit gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung erlassen, ein Aufenthaltstitel nach § 55 AsylG 2005 nicht erteilt und die Zulässigkeit der Abschiebung festgestellt wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

II.den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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