Fr 2016/18/0015•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/18/0015
Fr 2016/18/0015Supreme Administrative CourtSep 14, 2016
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.