Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0038

Ra 2016/16/0038Supreme Administrative CourtJun 30, 2016

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2016

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis in seinem die Beschwerde der Erstmitbeteiligten erledigenden Teil dahingehend abgeändert, dass es insgesamt zu lauten hat:

"Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird die Beschwerde der Z M Rechtsanwälte KG zurückgewiesen.

Gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG wird der Beschwerde von Mag. A Z stattgegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 71 Abs. 1 Z. 2 AVG bewilligt wird."

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen. Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.