Ra 2016/16/0023•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0023
Ra 2016/16/0023Supreme Administrative CourtMar 30, 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerber haben der Landeshauptstadt Salzburg Aufwendungen in der Höhe von zusammen 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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