Ra 2016/13/0010•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/13/0010
Ra 2016/13/0010Supreme Administrative CourtFeb 22, 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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