Ro 2016/06/0013•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/06/0013
Ro 2016/06/0013Supreme Administrative CourtNov 29, 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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