Ro 2016/03/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0001
Ro 2016/03/0001Supreme Administrative CourtFeb 26, 2016
I. den Beschluss gefasst:
Dem Revisionswerber wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mit Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2015 gesetzten Mängelbehebungsfrist für die Revision bewilligt.
II. zu Recht erkannt:
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.