Ra 2015/21/0141•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0141
Ra 2015/21/0141Supreme Administrative CourtOct 15, 2015
Besondere Rechtsgebiete
Das genannte Erkenntnis wird im angefochtenen Spruchpunkt II. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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