Ra 2015/21/0023•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/21/0023
Ra 2015/21/0023Supreme Administrative CourtNov 12, 2015
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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