Ra 2015/15/0021•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/15/0021
Ra 2015/15/0021Supreme Administrative CourtMar 10, 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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