Verwaltungsgerichtshof 2015/13/0001

2015/13/0001Supreme Administrative CourtNov 10, 2015

Full text

Verwaltungsgerichtshof 2015/13/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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