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Ra 2015/12/0047•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/12/0047
Ra 2015/12/0047Supreme Administrative CourtSep 9, 2016
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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