Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0041

Ra 2015/11/0041Supreme Administrative CourtOct 2, 2015

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/11/0041

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2015

Spruch

Der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses wird abgeändert und lautet:

"Der Beschwerde wird insoweit Folge gegeben, als im angefochtenen Bescheid vom 14. April 2015 der Satzteil 'bei der Ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen AM und B festgestellt wird' entfällt. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen."

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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