Ra 2015/09/0077•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/09/0077
Ra 2015/09/0077Supreme Administrative CourtMar 30, 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.
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