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Ra 2015/08/0076•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/08/0076
Ra 2015/08/0076Supreme Administrative CourtSep 9, 2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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