Ra 2015/05/0009•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/05/0009
Ra 2015/05/0009Supreme Administrative CourtAug 2, 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Unzuständigkeit des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich aufgehoben.
Die Stadtgemeinde V hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.