Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0132

Ra 2015/02/0132Supreme Administrative CourtSep 24, 2015

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Überschreiten der Geschwindigkeit

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0132

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015020132.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde des Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 4. April 2014, Zl. X92014/12580, als unbegründet abgewiesen wird und der Mitbeteiligte einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 146, zu leisten hat.

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