Ra 2015/01/0033•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0033
Ra 2015/01/0033Supreme Administrative CourtDec 20, 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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