Ra 2014/18/0112•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/18/0112
Ra 2014/18/0112Supreme Administrative CourtJan 28, 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt I.) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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