Ro 2014/17/0101•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0101
Ro 2014/17/0101Supreme Administrative CourtNov 23, 2016
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.