Ro 2014/17/0076•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0076
Ro 2014/17/0076Supreme Administrative CourtNov 29, 2016
Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088 Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2
Die Revision wird für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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