Ro 2014/17/0075•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/17/0075
Ro 2014/17/0075Supreme Administrative CourtNov 29, 2016
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Kein Zuspruch KeinZuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088
Die Revision wird für gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.