Ro 2014/16/0077•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/16/0077
Ro 2014/16/0077Supreme Administrative CourtDec 16, 2014
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 553,20 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren der Bundesministerin für Familien und Jugend wird abgewiesen.
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