Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0016

Ro 2014/15/0016Supreme Administrative CourtJan 26, 2017

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/15/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2017

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als darin über die Feststellung Gruppenträger 2006 und 2007 abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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