Ra 2014/13/0011•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/13/0011
Ra 2014/13/0011Supreme Administrative CourtFeb 22, 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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