Ra 2014/13/0008•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/13/0008
Ra 2014/13/0008Supreme Administrative CourtJan 25, 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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