Ro 2014/12/0018•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0018
Ro 2014/12/0018Supreme Administrative CourtDec 18, 2014
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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