Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0002

Ro 2014/12/0002Supreme Administrative CourtDec 18, 2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/12/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2014

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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