Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0001

Ra 2014/12/0001Supreme Administrative CourtSep 4, 2014

Regest

Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/12/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.09.2014

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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