Ro 2014/11/0039•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/11/0039
Ro 2014/11/0039Supreme Administrative CourtApr 30, 2014
Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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