Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0067

Ro 2014/10/0067Supreme Administrative CourtMar 16, 2016

Full text

Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0067

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2016

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seiner Spruchpunkte I. und II. (Erteilung eines Wiederherstellungsauftrages unter Vorschreibungen) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie im Umfang seines Spruchpunktes III. (Anordnung einer ökologischen Bauaufsicht) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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