Ro 2014/10/0060•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/10/0060
Ro 2014/10/0060Supreme Administrative CourtAug 12, 2014
Der vollstreckbare Anspruch des Antragsgegners aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. November 2013, Zl. 2013/10/0208-5, auf Ersatz von Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20, zu dessen Hereinbringung mit dem Beschluss des Bezirksgerichtes Graz-Ost vom 7. Februar 2014, Zl. 238 E 775/14 d, die Fahrnisexekution bewilligt wurde, ist erloschen.
Das Land Steiermark hat den im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof erwachsenen Aufwand selbst zu tragen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.