Ro 2014/06/0032•Verwaltungsgerichtshof Ro 2014/06/0032
Ro 2014/06/0032Supreme Administrative CourtDec 15, 2016
Ermessen besondere Rechtsgebiete Ermessen VwRallg8 Baubewilligung BauRallg6 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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