Ra 2014/04/0031•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/04/0031
Ra 2014/04/0031Supreme Administrative CourtSep 9, 2015
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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