Ra 2014/01/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/01/0049
Ra 2014/01/0049Supreme Administrative CourtApr 19, 2016
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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